Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Inhalt
Begriffe im Kontext
Anmeldung als Nebenwohnsitz (Synonym)
Fachlich freigegeben am
01.02.2016
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies zu melden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.