Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Inhalt
Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Begriffe im Kontext
Personenstandsurkunde (Synonym), Sterbefall im Ausland (Synonym), Sterbeurkunde (Synonym)
- Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die Überführung der sterblichen Überreste in einen anderen Mitgliedstaat
- Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
- Todesfall (1190100)
- Auslandsaufenthalt (1120200)
Fachlich freigegeben am
07.10.2020
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.
- Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
- gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
- die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
- einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Gebühr:
7,50€
für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Gebühr:
15€
Ausstellung einer Sterbeurkunde
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .
- Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland.
- Der Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde kann unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt gestellt werden.
- Vom Standesamt werden Gebühren erhoben.
- Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde ist die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister
Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.