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Schwerbehindertenausweis Verlängerung

Niedersachsen 99015007020000, 99015007020000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015007020000, 99015007020000

Leistungsbezeichnung

Schwerbehindertenausweis Verlängerung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schwerbehindertenausweis Verlängerung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

Verrichtungskennung

Verlängerung (020)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.02.2015

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Da seit dem 01.01.2013 eine neue Identifikationskarte im Scheckkartenformat eingeführt wurde, ist eine Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen technisch ggf. nicht mehr möglich. Bei Ablauf der Gültigkeit ist der Schwerbehindertenausweis neu zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles Lichtbild
  • ggf. bisheriger Schwerbehindertenausweis

Voraussetzungen

  • Besitz eines Schwerbehindertenausweises

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die zuständige Stelle schreibt Sie 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit automatisch an und fordert Sie zur erneuten Beantragung auf.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Schwerbehindertenausweis kann auf einem unserer Sprechtage verlängert werden. Termine und Orte der Sprechtage können auf der Internetseite des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie eingesehen werden.

Fragen zum Thema "Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen"  können über das Kontaktformular des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Bei Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Schwerbehindertenausweises ist die neue Identifikationskarte zu beantragen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die erneute Beantragung des Schwerbehindertenausweises kann formlos, über das übersandte Anschreiben oder das auf den Internetseiten der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular erfolgen.