Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Inhalt
Begriffe im Kontext
Reiseausweis (Synonym), Ferien (Synonym), verreisen (Synonym), e-Pass (Synonym), Urlaub (Synonym), Ausweis (Synonym), anderer Pass (Synonym), Reisepaß (Synonym), Identifikation (Synonym)
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
05.12.2013
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Der Diebstahl eines Reisepasses muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.