Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Inhalt
Begriffe im Kontext
e-Pass (Synonym), Ausweis (Synonym), Reisepaß (Synonym), anderer Pass (Synonym), Reiseausweis (Synonym), Identifikation (Synonym), verreisen (Synonym), Urlaub (Synonym), Ferien (Synonym)
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
05.12.2013
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Minsterium für Inneres und Sport
Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- amtlicher Nachweis über die Änderung
Gebühr:
70€
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr:
37,50€
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:
92€
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
59,50€
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
Antragsteller/-innen unter 24 Jahre
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Bei Änderung folgender Daten muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.