Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit
Inhalt
Begriffe im Kontext
Identifikation (Synonym), anderer Pass (Synonym), Ausweis (Synonym), Urlaub (Synonym), verreisen (Synonym), Ferien (Synonym), Reisepaß (Synonym), Reisepass (Synonym), Reiseausweis (Synonym)
- Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)
Fachlich freigegeben am
08.08.2013
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- aktueller Reisepass
Gebühr:
59,50€
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr:
37,50€
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr:
70€
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr:
92€
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.