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Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Niedersachsen 99085001012004, 99085001012004 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001012004, 99085001012004

Leistungsbezeichnung

Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Identifikation (Synonym), anderer Pass (Synonym), Ausweis (Synonym), Urlaub (Synonym), verreisen (Synonym), Ferien (Synonym), Reisepaß (Synonym), Reisepass (Synonym), Reiseausweis (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

Verrichtungsdetail

neu wegen Ablauf der Gültigkeit

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

08.08.2013

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • aktueller Reisepass

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 59,50€
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 37,50€
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 70€
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 92€
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)

Verfahrensablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Bearbeitungsdauer

4 Woche(n)

Frist

Geltungsdauer: 6 Jahr(e)
Antragsteller unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahr(e)
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden