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Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

Niedersachsen 99008001014001, 99008001014001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99008001014001, 99008001014001

Leistungsbezeichnung

Personalausweis Meldung wegen Diebstahl

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Personalausweis (008)

Verrichtungskennung

Meldung (014)

Verrichtungsdetail

wegen Diebstahl

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.10.2013

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an
Für die Meldung des Diebstahls.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweises kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Diebstahl eines Personalausweises muss der zuständigen Stelle gemeldet werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt. Unabhängig hiervon kann auch die Polizei informiert werden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden