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Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen

Niedersachsen 99131020007001, 99131020007001 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131020007001, 99131020007001

Leistungsbezeichnung

Fernlehrgänge Zulassung von wesentlichen Änderungen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fernuni (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.09.2018

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Kultusministerium

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn sich wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang, der nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dient ergeben, müssen diese von der zuständigen Stelle zugelassen werden.

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, z.B. wegen Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)
§ 12a Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG)

Frist

Genehmigungsfiktion: 3 Monat(e)
nach Eingang der vollständigen Unterlagen

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn sich wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang, der nicht ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dient ergeben, müssen diese von der zuständigen Stelle zugelassen werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Die zuständige Stelle stellt auf Ihrer Internetseite Anträge und Formulare zum Download zur Verfügung.