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Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer Erteilung

Niedersachsen 99132022001000, 99132022001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99132022001000, 99132022001000

Leistungsbezeichnung

Erlaubnis zur Weiterführung der Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüferin/Wirtschaftsprüfer Erteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.09.2018

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die zuständige Stelle kann Berufsangehörigen, die wegen hohen Alters oder wegen körperlicher Leiden auf die Rechte aus der Bestellung verzichten und keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben, auf Antrag die Erlaubnis erteilen, weiterhin die Berufsbezeichnung zu führen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)
§ 4b Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Berufsangehörige, die auf die Rechte aus der Bestellung verzichten und keine berufliche Tätigkeit mehr ausüben, können auf Antrag weiterhin die Berufsbezeichnung führen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden