Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände nach Wirtschaftsprüferordnung Registrierung

Niedersachsen 99132020019000, 99132020019000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99132020019000, 99132020019000

Leistungsbezeichnung

Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände nach Wirtschaftsprüferordnung Registrierung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.09.2018

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Qualitätskontrolle wird durch bei der zuständigen Stelle registrierte Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Prüfer für Qualitätskontrolle) durchgeführt.

Die folgenden Paragrafen der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) gelten entsprechend für die Qualitätskontrolle bei Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände, soweit diese Mitglieder der zuständigen Stelle sind und das Landesrecht hinsichtlich der Verpflichtung zur Durchführung der Qualitätskontrolle nichts anderes vorsieht:

  • § 57a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 bis 5, Absatz 6 Satz 1 bis 9, Absatz 7 bis 8 WPO
  • §§ 57b bis 57d WPO
  • § 66a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 bis 3, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 5 WPO
  • § 66b WPO
  • § 136 WPO

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)
§ 4b Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Die Qualitätskontrolle für Sparkassen und Giroverbände wird durch registrierte Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Wirtschaftsprüferkammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist in schriftlicher Form an die zuständige Stelle zu richten.