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Bürgertelefon zur Pflegeversicherung

Niedersachsen 99106001146000, 99106001146000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99106001146000, 99106001146000

Leistungsbezeichnung

Bürgertelefon zur Pflegeversicherung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Pflege (1130400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

07.02.2013

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Am 1. Januar 2013 ist das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG) in der ambulanten Pflege mit einer Vielzahl von Änderungen in Kraft getreten.

Über Einzelheiten zum PNG informieren die Pflegekassen und das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit unter Tel.: +49 30 3406066-02.

Das Bürgertelefon zur Pflegeversicherung vermittelt

  • gesetzliche Grundlagen,
  • klärt auf über mögliche gesetzliche Ansprüche,
  • nimmt Anregungen auf,
  • vermittelt Adressen und Ansprechpartner.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Gesundheit.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden