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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

Niedersachsen 99107008104000, 99107008104000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008104000, 99107008104000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

ARD (Synonym), Beitragsservice (Synonym), Fernsehen (Synonym), Rundfunkbeitragspflicht (Synonym), Rundfunkbeitrag (Synonym), WDR (Synonym), öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Synonym), GEZ (Synonym), Rundfunkgebühr (Synonym), Fernsehgebühr (Synonym), SWR (Synonym), Haushaltsabgabe (Synonym), MDR (Synonym), BR (Synonym), RF (Synonym), HR (Synonym), Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung (Synonym), Rundfunkfinanzierung (Synonym), NDR (Synonym), Beitragspflicht (Synonym), Hörfunk (Synonym), Deutschlandradio (Synonym), Dritte Programme (Synonym), ZDF (Synonym), Radio (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

SWR

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.

Erforderliche Unterlagen

  • formloses Schreiben per Post oder
  • ausgefülltes Anmeldeformular im Internet

Voraussetzungen

  • Volljährige Bürgerin/Bürger

Kosten

Beitrag: 17,50€
Rundfunkbeitrag (monatlich)
Beitrag: 5,83€
ermäßigter Rundfunkbeitrag (monatlich)

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle oder Sie nutzen die Online-Anmeldung im Internet.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Beginn der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben.

Das bedeutet:

  • dort wohnen,
  • oder dort gemeldet sind,
  • oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.

Ende der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht endet zum Ende des Monats, in dem dies mitgeteilt wird. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt beendet ist und die Bewohner ausgezogen sind.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Weitere Erläuterungen rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie im Gemeinschaftsangebot der zuständigen Stelle.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist:

  • dass diese von niemandem bewohnt wird und
  • für die kein Mietvertrag besteht und
  • für die auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Weitere Informationen:

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradion Beitragsservice.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden