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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

Niedersachsen 99107008070000, 99107008070000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107008070000, 99107008070000

Leistungsbezeichnung

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Beitragsservice (Synonym), Rundfunkgebühren (Synonym), Beitragspflicht (Synonym), GEZ (Synonym), Rundfunkbeitrag (Synonym), RF (Synonym), Abmeldung (Synonym), Dritte Programme (Synonym), Rundfunkgerät (Synonym), HR (Synonym), BR (Synonym), NDR (Synonym), ARD (Synonym), ZDF (Synonym), Rundfunkfinanzierung (Synonym), Fernsehen (Synonym), öffentlich-rechtlicher Rundfunk (Synonym), Änderung (Synonym), Fernsehgebühr (Synonym), Hörfunk (Synonym), Deutschlandradio (Synonym), Ummeldung (Synonym), Fernsehgebührenpflicht (Synonym), Radio (Synonym), GEZ-Abmeldung (Synonym), Rundfunk (Synonym), Rundfunkgebühr (Synonym), SWR (Synonym), WDR (Synonym), Haushaltsabgabe (Synonym), MDR (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Abmeldung (070)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

SWR

Handlungsgrundlage

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, sollten Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":

  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • Sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

Voraussetzungen

  • Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
    • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben.
    • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
    • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

Kosten

Gebühr: Es fallen keine Kosten an

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht wegfällt, sollten gemeldt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden