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Fachliche Eignung für den grenzüberschreitenden Straßenpersonenverkehr: Bescheinigung

Niedersachsen 99105007022000, 99105007022000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99105007022000, 99105007022000

Leistungsbezeichnung

Fachliche Eignung für den grenzüberschreitenden Straßenpersonenverkehr: Bescheinigung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)
  • Befähigungs- und Sachkundenachweise (2010200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.10.2012

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für die Beförderung von Personen im grenzüberschreitenden Verkehr mit Kraftfahrzeugen durch Unternehmer, die ihren Betriebssitz im Inland haben, ist die Prüfung des Unternehmers oder einer durch ihn für die Führung der Geschäfte bestellten Person auf fachliche Eignung notwendig.
Darüber hinaus sind die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit Grundvoraussetzungen.
Die fachliche Eignung wird durch eine mehrjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs oder durch Ablegung einer Prüfung bei der zuständigen Stelle nachgewiesen.
Die Prüfung umfasst unter anderem den Nachweis über grundlegende Kenntnisse und setzt sich aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil zusammen.

Das Erlangen der fachlichen Eignung ist zudem Voraussetzung für die Genehmigung im innerstaatlichen Straßenpersonenverkehr.

Die zuständige Stelle nimmt die Prüfung ab und stellt nach erfolgreicher Durchführung die Fachkundebescheinigung aus.

Außer der Fachkundeprüfung können gleichwertige Abschlussprüfungen anerkannt werden:

  • Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin
  • Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Es braucht keine Eignungsprüfung abgelegt werden, wenn in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 4. Dezember 2009, d.h. mindestens im Zeitraum vom 4. Dezember 1999 bis zum 4. Dezember 2009, ohne Unterbrechung eine leitende Tätigkeit in Unternehmen des gewerblichen Personenverkehrs in einem oder mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union nachgewiesen werden können. Die Tätigkeit muss die zur Führung eines Personenkraftverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse vermittelt haben. Sie sind der zuständigen Stelle grundsätzlich durch schriftliche Zeugnisse nachzuweisen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Industrie- und Handelskammer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden