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Anmeldung bei der Tierärztekammer

Niedersachsen 99018013000000, 99018013000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99018013000000, 99018013000000

Leistungsbezeichnung

Anmeldung bei der Tierärztekammer

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Tierarzt (Synonym), Fachtierarzt (Synonym), Tierärztin (Synonym), Approbation als Tierärztin/Tierarzt: Erteilung (Synonym), Fachtierärztin (Synonym), Kammer (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Eintragung in Register (2020100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

12.07.2021

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Für alle in Niedersachsen den Beruf ausübenden Tierärztinnen und Tierärzte besteht eine Pflichtmitgliedschaft bei der zuständigen Stelle.
Gleiches gilt für nicht berufstätige Tierärztinnen und Tierärzte, sofern sie ihren Wohnsitz in Niedersachsen haben. Diese haben sich gemäß der Meldeordnung bei der zuständigen Stelle anzumelden und bestimmte Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.

Erforderliche Unterlagen

  • Berechtigungsnachweise

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

 Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anmeldung bei der zuständigen Stelle muss innerhalb eines Monats nach Tätigkeitsaufnahme bzw. Hauptwohnsitzaufnahme in Niedersachsen bei der jeweiligen Geschäftsstelle erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Für alle in Niedersachsen den Beruf ausübenden Tierärztinnen und Tierärzte besteht eine Pflichtmitgliedschaft bei der Tierärztekammer.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden