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Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung Befreiung

Niedersachsen 99082012000000, 99082012000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99082012000000, 99082012000000

Leistungsbezeichnung

Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung Befreiung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung Befreiung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Rechtspflege (082)

Verrichtungskennung

Befreiung (010)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.09.2018

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Justizministerium

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die zuständige Stelle eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt von der Kanzleipflicht nach § 29 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) befreien.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Voraussetzungen

  • Anführen eines Befreiungsgrundes. In Betracht kommen dabei u. a.
    • Krankheit
    • Hohes Alter
    • Auslandsfortbildung
    • Einrichtung einer Kanzlei ausschließlich in anderem Staat – soweit nicht überwiegende Interessen der Rechtspflege entgegenstehen

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Gebührensatzung der zuständigen Stelle an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

3 Monat(e)
§ 32 Absatz 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt von der Kanzleipflicht befreit werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Rechtsanwaltskammer.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden