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Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen

Niedersachsen 99050199261000, 99050199261000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99050199261000, 99050199261000

Leistungsbezeichnung

Den gewerblichen Umgang mit tierischen Nebenprodukten anzeigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Fettverarbeitungsbetrieb (Synonym), Kompost Düngemittel (Synonym), Lehrzwecke (Synonym), Transporteur (Synonym), Rohes Heimtierfutter (Synonym), Guano (Synonym), Häute (Synonym), Borsten (Synonym), Molke (Synonym), Blutprodukte (Synonym), Medizinprodukte (Synonym), Folgeprodukte (Synonym), Federn (Synonym), Fettverarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 1 (Synonym), Händler (Synonym), Biodiesel (Synonym), Rohmaterial (Synonym), Lagerbetrieb (Synonym), Fettschmelze (Synonym), Küchen- und Speiseabfälle (Synonym), Fettverarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 2 (Synonym), Felle und daraus hergestellte Erzeugnisse (Synonym), Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 2 (Synonym), Güllelager (Synonym), Wolle (Synonym), Biologisches artgerechtes rohes Futter (BARF) (Synonym), Tierische Nebenprodukte (TNP) (Synonym), Verfütterung tierischer Nebenprodukte (Synonym), Gerberei (Synonym), Daunen (Synonym), Gärrest (Synonym), Kolostrum (Synonym), Schlachtnebenprodukte Verbrennungsanlage (Synonym), Pflichtmaterial (Synonym), Makler (Synonym), Haare (Synonym), Huf (Synonym), Tierarzneimittel (Synonym), Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 3 (Synonym), Mitverbrennungsanlage (Synonym), Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 2 (Synonym), Jagdtrophäen (Synonym), Imkereierzeugnisse (Synonym), Kompostierungsanlage (Synonym), Horn (Synonym), Schlachtabfälle (Synonym), Artikel 48 Genehmigung (Synonym), Futtermittel (Synonym), Biogasanlage Co-Fermentation (Synonym), Gärsubstrat (Synonym), Bodenverbesserungsmittel (Synonym), Tierfriedhof (Synonym), Blut (Synonym), Diagnostika (Synonym), Fettverarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 3 (Synonym), Sektionsraum (Synonym), Transport (Synonym), Beförderung (Synonym), Mist (Synonym), Diagnosezwecke (Synonym), Knochen (Synonym), Heimtierfutterbetrieb (Synonym), Lager (Synonym), Forschungszwecke (Synonym), Kosmetik (Synonym), Brennstoff (Synonym), Arzneimittel (Synonym), Tierkrematorium (Synonym), Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 3 (Synonym), Biogasanlage Nachwachsende Rohstoffe (Synonym), Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 1 (Synonym), Tierpräparat (Synonym), Gülle, Hühnertrockenkot (Synonym), Milch (Synonym), Molkerei (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

14.07.2020

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Wenn Sie gewerblich mit tierischen Nebenprodukten arbeiten (verarbeiten, transportieren, handeln, etc.), sind Sie dazu verpflichtet sich vorab bei der überwachenden Behörde zu melden.

Volltext

Wenn Sie gewerblich tierische Nebenprodukte erzeugen, transportieren, handhaben, verarbeiten, lagern, in Verkehr bringen, vertreiben, verwenden oder beseitigen, sind Sie dazu verpflichtet sich bei der Zulassungs-/Registrierungsbehörde vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit zu melden.

Gleiches gilt, wenn sich Änderungen an Ihrem Betrieb, Ihrer Tätigkeit oder Ihrer verarbeiteten Materialien ergeben.

Für folgende Tätigkeiten oder den Betrieb der folgenden Anlagen sind Sie verpflichtet sich beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zu melden:

  • Verarbeitungsbetrieb für Tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 
  • Verarbeitungsbetrieb für Tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 (ausgenommen: Gülle, Guano, Magen- und Darminhalt, Milch und Milcherzeugnisse, Kolostrum, Eier, Eiprodukte)
  • Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 1
  • Zwischenbehandlungsbetrieb für Material der Kategorie 2
  • Artikel 48 Genehmigung

Bei allen anderen Genehmigungsverfahren müssen Sie sich an das für Ihren Betriebssitz zuständige Veterinäramt wenden.

„Tierische Nebenprodukte“ sind ganze Tierkörper, Teile von Tieren oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs beziehungsweise andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Dazu zählen auch Eizellen, Embryonen und Samen.

Folgeprodukte sind Produkte, die durch eine(n) oder mehrere Behandlungen, Umwandlungen oder Verarbeitungsschritte aus tierischen Nebenprodukten gewonnen werden.
 

Erforderliche Unterlagen

Sie können sich formlos an die überwachenden Behörden wenden.

Bitte machen Sie im Rahmen Ihrer Meldung bei der überwachenden Behörde folgende Angaben:

  • Betrieb/ Betreiber (Kontaktdaten, Firmensitz)
  • Gegebenenfalls Angabe der bereits vorhandenen Zulassungsnummer/ Registrierungsnummer
  • Art der Tätigkeiten, bei denen Tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte verwendet werden sollen
  • Angaben zu den Material-Kategorien, die Ihr Betrieb verwenden möchte

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Gebühr: 20€ - 500€
Gebühren für Gülle und Hühnertrockenkot: 0,04 Euro je 100 kg, aber mindestens 10,00 Euro

Verfahrensablauf

Nach dem Sie sich bei Ihrer überwachenden Behörde gemeldet haben, werden Ihre Angaben geprüft und ggf. Ergänzungen angefordert. Eine Zulassung kann grundsätzlich erst nach einer Vor-Ort-Besichtigung vor Aufnahme der Tätigkeit erteilt werden. Voraussetzung ist, dass sämtliche einschlägigen Vorschriften eingehalten werden. 

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Eine Meldung muss vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit bei der überwachenden Behörde erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt oder dem Niedersächsischem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wenn Sie einen Betrieb führen, der gewerblich mit tierischen Nebenprodukten arbeiten möchte, sind Sie verpflichtet sich vorab bei ihrem zuständigen kommunalen Veterinäramt oder ggf. beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zu melden.

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Die zuständigen Stellen in Niedersachsen sind die Veterinärämter der Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte und der Zweckverband Veterinäramt JadeWeser sowie das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Formulare

nicht vorhanden