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Handwerkskammer (Aufgaben)

Niedersachsen 99058009102000, 99058009102000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99058009102000, 99058009102000

Leistungsbezeichnung

Handwerkskammer (Aufgaben)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Auszüge aus Registern (2020200)
  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.07.2010

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Handwerkskammer (HWK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die rechtliche Grundlage bildet die Handwerksordnung (HwO). Als Selbstverwaltungseinrichtung des gesamten Handwerks vertreten die Handwerkskammern die Interessen des Handwerks. Ihnen gehören die selbstständigen Handwerker und die Inhaber handwerksähnlicher Betriebe des Handwerkskammerbezirks sowie die Gesellen, andere Arbeitnehmer mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und die Lehrlinge (Auszubildende) dieser Gewerbetreibenden an. Wie bei allen Berufskammern handelt es sich um eine Pflichtmitgliedschaft.

Aufgaben der Handwerkskammer sind insbesondere,

  • die Interessen des Handwerks zu fördern und für einen gerechten Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisationen zu sorgen,
  • die Behörden in der Förderung des Handwerks zu unterstützen, z.B. durch Vorschläge und Erstellung von Gutachten,
  • regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu verfassen,
  • die Handwerksrolle zu führen,
  • die Berufsausbildung, insbesondere auch die überbetriebliche Ausbildung, zu regeln und ihre Durchführung zu überwachen; dazu gehört:
    • eine Lehrlingsrolle zu führen,
    • Prüfungsvorschriften zu erlassen und hierfür Prüfungsausschüsse zu errichten,
    • Gesellenprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen,
    • Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen und die Geschäfte des Meisterprüfungsausschusses zu führen.

Ferner unterstützen die Handwerkskammern ihre Mitglieder sowohl durch Rechtsberatung als auch unternehmensberatend. Dabei werden

  • Sachverständige zur Erstellung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern bestellt und vereidigt und
  • Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Inhabern eines Betriebs eines Handwerks und ihren Auftraggebern eingerichtet.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Handwerkskammer.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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