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Gesellenprüfung Teil I: Zulassung

Niedersachsen 99065017007002, 99065017007002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99065017007002, 99065017007002

Leistungsbezeichnung

Gesellenprüfung Teil I: Zulassung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausbildung (Synonym), Ausbildungsplatz (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.06.2010

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Wenn Sie eine Berufsausbildung mit „gestreckter Gesellenprüfung“ (Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen) absolvieren, benötigen Sie für Teil 1 eine gesonderte Zulassung.

Um zu Teil 1 der Gesellenprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie

  • die die in der Ausbildungsordnung vorgeschriebene erforderliche Ausbildungszeit zurückgelegt haben,
  • Ausbildungsnachweise geführt und ggf. vorgeschriebene Zwischenprüfungen absolviert haben,
  • sich zur Prüfung anmelden bzw. durch Ihren Ausbilder anmelden lassen.

Außerdem muss Ihr Berufsausbildungsverhältnis in die Lehrlingsrolle eingetragen sein. Dies gilt nicht, wenn der Eintrag aus einem Grund fehlt, den weder der Lehrling (Auszubildende) noch dessen gesetzlicher Vertreter zu vertreten hat.

Über die Zulassung zur Gesellenprüfung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Hält er die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der Prüfungsausschuss.

Unter bestimmten Umständen, z.B. bei verkürzter Lehrzeit, kann der Fall eintreten, dass beide Teile der Gesellenprüfung am Ende der Ausbildungszeit zusammen durchgeführt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Zulassungsantrag
  • Vorgeschriebene Ausbildungsnachweishefte bzw. Berichtshefte
  • Ggf. Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an einer Zwischenprüfung
  • Kopie der Bescheinigung über die Teilnahme an vorgeschriebenen Unterweisungsmaßnahmen

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Prüfung ist für Lehrlinge (Auszubildende) gebührenfrei.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird den Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.

Menschen mit Handicap sollten schon bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigt werden können.

Auszubildenden, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, darf hierausbei der Entscheidung über die Zulassung kein Nachteil erwachsen.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden