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Erstaufforstung

Niedersachsen 99048003006000, 99048003006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99048003006000, 99048003006000

Leistungsbezeichnung

Erstaufforstung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Revier (Synonym), Schäden im Wald (Synonym), Wald (Synonym), Stadtforst (Synonym), ValidierungML (Synonym), umgestürzte Bäume (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.01.2024

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

Wenn Sie die Neuanlage von Wald durch Erstaufforstung planen, müssen Sie diese anzeigen. Bei Erstaufforstungen über zwei Hektar Größe, die einer Prüfung oder Vorprüfung ihrer Umweltverträglichkeit zu unterziehen sind, ist ein Antrag erforderlich.

Volltext

Die Erstaufforstung bedarf der Anzeige bei der Waldbehörde. Die Anzeige hat zwei Monate vor der geplanten Durchführung zu erfolgen.  Wenn Sie ein solches Vorhaben planen und mit der erforderlichen Frist anzeigen, prüft die Waldbehörde ggf. unter Beteiligung weiterer beteiligter Fachbehörden innerhalb von sechs Wochen, ob es Gründe für eine Untersagung gibt.

Erstaufforstungen von über zwei Hektar Größe, die einer Prüfung oder Vorprüfung ihrer Umweltverträglichkeit zu unterziehen sind, bedürfen nach Antrag bei der Waldbehörde der Genehmigung.

Die Waldbehörde kann auf die Anzeige hin, oder mit der Genehmigung Auflagen erteilen. Auch kann sie die Genehmigung befristen.

Nach verstreichen der Anzeigefrist, bzw. nach dem Erhalt der Genehmigung können Sie Ihre Planungen umsetzen. 

Erforderliche Unterlagen

Anzeigender/ Antragsteller (Name, Anschrift), Datum, Unterschrift

Beschreibung der Erstaufforstung inkl. Begründung

Beschreibung der Erstaufforstung mit Angaben zur Fläche, die aufgeforstet werden soll:

- Gemarkung, Flur, Flurstück, Flächengröße, Größe der Aufforstungsfläche,

-Lageplan/ Flurkartenausschnitt bzw. Karte als Luftbild mit eingezeichneter Fläche der Erstaufforstung

- bisherige Nutzung

- Angaben zum geplanten Zeitraum der Durchführung

-Angabe zu geplanten Gehölzarten, Pflanzverband, Pflanzverfahren -Eigentumsnachweis der Erstaufforstungsfläche (Aktueller Grundbuchauszug, Katasterauszug oder Kaufvertrag mit Auflassungsvormerkung)

- Wenn der Antragsteller nicht Eigentümer der Fläche ist, ist dem Antrag eine Einverständniserklärung des Eigentümers für die Erstaufforstung erforderlich

Voraussetzungen

Formlose schriftliche Anzeige, bzw. formloser schriftlicher Antrag bei Erstaufforstungen von über zwei Hektar Größe

Anzeigender/ Antragsteller (Name, Anschrift), Datum, Unterschrift

Beschreibung der Erstaufforstung inkl. Begründung

Beschreibung der Erstaufforstung mit Angaben zur Fläche, die aufgeforstet werden soll:

- Gemarkung, Flur, Flurstück, Flächengröße, Größe der Aufforstungsfläche,

-Lageplan/ Flurkartenausschnitt bzw. Karte als Luftbild mit eingezeichneter Fläche der Erstaufforstung

- bisherige Nutzung

- Angaben zum geplanten Zeitraum der Durchführung

-Angabe zu geplanten Gehölzarten, Pflanzverband, Pflanzverfahren -Eigentumsnachweis der Erstaufforstungsfläche (Aktueller Grundbuchauszug, Katasterauszug oder Kaufvertrag mit Auflassungsvormerkung)

- Wenn der Antragsteller nicht Eigentümer der Fläche ist, ist dem Antrag eine Einverständniserklärung des Eigentümers für die Erstaufforstung erforderlich

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

Sie reichen Ihre Anzeige bzw. Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Waldbehörde ein.

Das weitere Verfahren läuft wie folgt ab:

Prüfung der Unterlagen durch die Waldbehörde.

Ggf. werden andere Fachbehörden beteiligt.

Prüfung und ggf. Aufnahme von Auflagen und Entscheidung über die Anzeige/ den Antrag.

Bei einer Anzeige können Sie nach Zusage der Waldbehörde bzw. frühesten nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten mit der Durchführung der Erstaufforstung beginnen.

Bei Erteilung einer Genehmigung wird der Genehmigungsbescheid an Sie übermittelt

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt im Regelfall sechs Wochen nach Zugang der Anzeige.

Bei Erstaufforstung über zwei Hektar, die einer Prüfung oder Vorprüfung ihrer Umweltverträglichkeit zu unterziehen sind und die einer Genehmigung bedürfen ist die Dauer abhängig von der Komplexität des Vorhabens.

Frist

Bei einer Anzeige haben Sie einer Frist von zwei Monaten

Weiterführende Informationen

Formlose schriftliche Antragsstellung erforderlich.

Einzelne Waldbehörden halten für die Leistung Formulare zum Download bereit.

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Erstaufforstung Genehmigung

Genehmigungen für die Neuanlage von Wald

Zuständige Genehmigungsbehörde:  

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal