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Jagderlaubnis: Mitteilung

Niedersachsen 99067001001000, 99067001001000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99067001001000, 99067001001000

Leistungsbezeichnung

Jagderlaubnis: Mitteilung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Verlängerung (Synonym), teilnehmen (Synonym), Jagdschein (Synonym), Jungjäger (Synonym), Jagd (Synonym), Ausstellung (Synonym), Anmeldung (Synonym), Umwelt und Jagd (Synonym), Jugendjagdschein (Synonym), Ausländerjagdschein (Synonym), Landwirtschaft (Synonym), Vorbereitungskurs (Synonym), Antrag (Synonym), Jäger (Synonym), Jägerprüfung (Synonym)

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.06.2017

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Jagdbehörde teilt der für den Vollzug des Waffengesetzes zuständigen Behörde folgendes mit:

  • die erstmalige Erteilung einer Jagderlaubnis (Jagdschein),
  • das Ergebnis von Überprüfungen nach § 17 Bundesjagdgesetz,
  • Einziehung bzw. Entziehung des Jagdscheins,
  • Verbot der Jagdausübung.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt als Jagdbehörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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