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Eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen

Rheinland-Pfalz 99045001006000, 99045001006000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99045001006000, 99045001006000

Leistungsbezeichnung

Eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen

Leistungsbezeichnung II

Eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gentechnik (045)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

20.05.2021

Fachlich freigegeben durch

MKUEM

Teaser

Sie möchten gentechnische Anlagen errichten oder in Betrieb nehmen? Dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

Volltext

Zur Errichtung und zum Betrieb gentechnischer Anlagen und der vorgesehenen erstmaligen gentechnischen Arbeiten ist je nach Sicherheitsstufe eine Genehmigung, Anmeldung oder Anzeige  erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben des Gentechnikgesetzes (GenTG) in Rheinland-Pfalz ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Konzessionierung und Überwachung), die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Überwachung) und das Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (Grundsatzfragen, Anerkennungen).

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden