Eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen
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Eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen
Eine Genehmigung für die Errichtung und Betrieb gentechnischer Anlagen beantragen
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
20.05.2021
Fachlich freigegeben durch
MKUEM
- Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Gentechnik (GenTZuVO)
- Gentechnikgesetz (GenTG)
- Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung
- Gentechnik-Beteiligungsverordnung
- Gentechnik-Anhörungsverordnung
- Gentechnik-Notfallverordnung
- Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung
- Gentechnik-Sicherheitsverordnung
- Gentechnik-Verfahrensverordnung
Sie möchten gentechnische Anlagen errichten oder in Betrieb nehmen? Dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.
Zur Errichtung und zum Betrieb gentechnischer Anlagen und der vorgesehenen erstmaligen gentechnischen Arbeiten ist je nach Sicherheitsstufe eine Genehmigung, Anmeldung oder Anzeige erforderlich.
Detaillierte Informationen zur Gentechnik erhalten Sie auf folgenden Webseiten:
Zuständig für die Wahrnehmung der Aufgaben des Gentechnikgesetzes (GenTG) in Rheinland-Pfalz ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Konzessionierung und Überwachung), die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Überwachung) und das Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (Grundsatzfragen, Anerkennungen).