Strahlenschutz
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit (2120300)
- Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
- Arbeitssicherheit (2030500)
Fachlich freigegeben am
30.01.2019
Fachlich freigegeben durch
MUEEF
Die Regionalstellen Gewerbeaufsicht der Struktur- und Genehmigungsdirektionen nehmen folgende Aufgaben bezüglich des Strahlenschutzes wahr:
- Genehmigung
- des Betriebs von Röntgeneinrichtungen und Bestrahlungsgeräte,
- des Umgangs und der Entsorgung sonstiger radioaktiver Stoffe,
- des Einsatzes beruflich strahlenexponierter Personen in fremden Anlagen und Einrichtungen einschließlich der Registrierung von Strahlenpässen,
- Entgegennahme von Anzeigen zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen,
- Bescheinigung der jeweils erforderlichen Fachkunden oder Kenntnisse im Strahlenschutz
- Prüfung der Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten
- Aufsicht in Betrieben, Forschungslaboren, Krankenhäusern sowie in Arzt-, Zahnarzt- und Tierarztpraxen, ob die Anlagen (z.B. Röntgengeräte, Bestrahlungsgeräte, radiometrische Füllstandmessanlagen) und Radionuklidlabore nach den gesetzlichen Bestimmungen und unter Beachtung spezieller Genehmigungsauflagen betrieben werden.
- Überwachung der Beförderung von radioaktiven Stoffen.
- Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Ermittlungen bei Verlust, Fund und Unfällen mit sonstigen radioaktiven Stoffen.
Für bestimmte Leistungen werden Gebühren entsprechend dem Landesgebührengesetz in Verbindung mit dem allgemeinen Gebührenverzeichnis oder dem Besonderen Gebührenverzeichnis für Gebühren im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz aufgrund von Verordnungen erhoben.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion.