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Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeuten anerkennen

Rheinland-Pfalz 99131018016000, 99131018016000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131018016000, 99131018016000

Leistungsbezeichnung

Weiterbildung für Psychologische Psychotherapeuten anerkennen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Zusatzbezeichnung (Synonym), Bereichsweiterbildung (Synonym), Weiterbildung (Synonym), Spezialisierung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Anerkennung (016)

SDG Informationsbereiche

  • Anerkennung von Qualifikationen zum Zwecke der Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Berufsausbildung (1030200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

28.09.2021

Fachlich freigegeben durch

MWG, Referat 15205

Teaser

Sie sind Psychotherapeut/in und möchten sich weiter spezialisieren oder andere psychotherapeutische Bereiche kennenlernen möchten? Dann schauen Sie sich die von der Landespsychotherapeutenkammer zur Verfügung gestellten Möglichkeiten einer Bereichsweiterbildung an.

Volltext

Durch eine Bereichsweiterbildung können nach der Approbation eingehende und besondere Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für bestimmte therapeutische Tätigkeiten erlangt werden.

Aktuell können folgende Bereichsweiterbildung durch die LPK RLP anerkannt werden:

  1. Neuropsychologische Psychotherapie
  2. Psychodiabetologie
  3. Spezielle Schmerzpsychotherapie
  4. Psychoanalyse
  5. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
  6. Verhaltenstherapie
  7. Gesprächspsychotherapie (momentan leider keine anerkannte Weiterbildungsstätte in RLP vorhanden)
  8. Systemische Therapie
  9. Gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Rechtspsychologie (Spezialisierungsmodule, die momentan von der LPK RLP anerkannt werden können: Familienrecht und Strafrecht/Strafvollstreckungsrecht)

Nach Abschluss einer Bereichsweiterbildung kann bei der Kammer ein Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung gestellt werden, womit eine Führung des Weiterbildungstitels ermöglicht wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorab: Das Formular zum Eintrag ins Weiterbildungsregister.
  • Auf der Seite der Landespsychotherapeutenkammer finden Sie zu jedem der neun Bereiche ein eigenes Antragsformular auf Anerkennung der jeweiligen Zusatzbezeichnung.

Voraussetzungen

Für die Anerkennung der Bereichsweiterbildung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung: Mitgliedschaft bei der LPK RLP
  • Gestellter Antrag auf Eintrag ins Weiterbildungsregister zu Beginn der Weiterbildung
  • Absolvierung der theoretischen und praktischen Bereichsweiterbildung an von einer Landespsychotherapeutenkammer anerkannten Weiterbildungsstätten
  • Erfüllung aller Vorgaben der Weiterbildungsordnung, die einzureichenden Nachweise sind im Antragsformular genau gelistet.

Kosten

Die Gebühr für einen Antrag auf Erwerb einer Zusatzbezeichnung richtet sich nach dem Aufwand, beträgt jedoch mindestens 360,00 €.

Verfahrensablauf

Schritt 1: Mit Beginn der Bereichsweiterbildung Antrag bei der Kammer auf Eintrag ins Weiterbildungsregister stellen.

Schritt 2: Nach erfolgreicher Beendigung der Bereichsweiterbildung (hierfür unbedingt die aktuellen Vorgaben der Weiterbildungsordnung der LPK RLP beachten) kann der Antrag auf Anerkennung einer Zusatzbezeichnung ausgefüllt und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen an die Postanschrift der Kammer gesendet werden.

Sollte dem Antrag stattgegeben werden, erhalten Sie direkt im Anschluss den Anerkennungsbescheid und die Urkunde, womit Sie die Zusatzbezeichnung führen dürfen.

Sollten dagegen Rückfragen bestehen oder Nachweise fehlen, wendet sich die LPK RLP an Sie.

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie den Ablehnungsbescheid. Beachten Sie bitte, dass der Antrag auch dann gebührenpflichtig ist. Sie haben anschließend einen Monat Zeit hier ggf. Widerspruch einzulegen.

Bearbeitungsdauer

In der Regel: 1 bis 4 Wochen.

Frist

Für die Antragstellung bestehen keine Fristen.

Bei ablehnenden Bescheiden beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Bei der hier beschriebenen Leistung handelt es sich um die Möglichkeit einer Bereichsweiterbildung. Das neue Psychotherapeutengesetz, welches am 22. November 2019 verabschiedet wurde und am 1. September 2020 in Kraft getreten ist, wird allerdings schon bald weitreichende Umwälzungen in der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildungslandschaft notwendig machen. In den Psychotherapeutenkammern wird es daher zukünftig auch die Möglichkeit einer Gebietsweiterbildung geben, welche sich noch einmal deutlich von der hier beschriebenen Leistung (Bereichsweiterbildung) unterscheidet. Die LPK RLP informiert auf ihrer Homepage laufend über wichtige Neuigkeiten und Sie finden dort Informationsflyer zur neuen Psychotherapieweiterbildung.

Rechtsbehelf

Kurztext

Nach der Approbation haben PPs und KJPs die Möglichkeit, eine mindestens 18-monatige Bereichsweiterbildung an einer hierfür anerkannten Weiterbildungsstätte zu absolvieren, um ihre Kenntnisse in einem bestimmten Bereich zu vertiefen und einen ankündigungsfähigen Zusatztitel zu erwerben.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die sich an die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Alle Formulare sind auf der Homepage der Landespsychotherapeutenkammer (LPK) RLP zu finden. unter https://www.lpk-rlp.de/mitglieder-service/formulare/weiterbildung.html zu finden.