Landeseigene Grundstücke und Immobilien kaufen
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Organisationsverfügung für den Landesbetrieb LBB - Bekanntmachung des Ministeriums der Finanzen vom 1. Juli 2002 (88 23 01-433), Ministerialblatt der Landesregierung von Rheinland-Pfalz vom 15. August 2002, Seite 479 ff, in der zuletzt gültigen Fassung.
Sie möchten ein Grundstück oder Immobilie erwerben? Dann müssen Sie für Ihr Kaufvorhaben ein Höchstgebot beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) abgeben.
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Rheinland-Pfalz nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Das zu verkaufende Grundstück oder Immobilie wird öffentlich zum Verkauf angeboten. Im Nachgang können Sie ein Gebot bei der zuständigen Stelle abgeben.
Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB).