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Tuberkuloseberatung beanspruchen

Rheinland-Pfalz 99003044000000, 99003044000000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003044000000, 99003044000000

Leistungsbezeichnung

Tuberkuloseberatung beanspruchen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Müdigkeit (Synonym), ansteckend (Synonym), Tuberkulose (Synonym), Husten (Synonym), Brustschmerzen (Synonym), Fieber (Synonym), Lungenerkrankung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Krankheit (1130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Sie leiden an Tuberkulose? Dann haben Sie die Möglichkeit an einer Tuberkuloseberatung teil zu nehmen.

Volltext

Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie ist eine häufig mit uncharakteristischen Beschwerden (Husten, Müdigkeit, leichtes Fieber u. a.) beginnende Infektionskrankheit, die vor allem die Lunge befällt, aber auch andere Organe betreffen kann.

Um eine Ausbreitung im Körper zu verhindern und eine Ansteckung weiterer Personen zu verhüten, sind das frühzeitige Erkennen und der Beginn der medikamentösen Behandlung wichtig. Die Tuberkulose ist in Deutschland als meldepflichtige Krankheit klassifiziert.


Eine Behandlung ist langwierig und konsequent durchzuführen, da es sonst zu einem erneuten Ausbruch der Krankheit, zur Unwirksamkeit von Antibiotika (so genannte Resistenzentwicklung) und durch Ansteckung zu weiteren Erkrankungsfällen kommen kann.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Tuberkuloseberatung ist für Sie als betroffene Person kostenfrei. Die Kosten übernehmen in der Regel die Krankenkassen.

Verfahrensablauf

Die Aufgaben der Tuberkuloseberatung sind:

  • Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen zu Tuberkuloseerkrankten,
  • Begleitung und Überwachung einer ambulant durchgeführten antituberkulösen Therapie,
  • unter Umständen Durchführung einer Therapie und deren Sicherstellung,
  • weitere Verlaufskontrollen nach Beendigung der Therapie.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Prinzipiell wird in Deutschland jeder Asylbegehrende, der in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt, auf Tuberkulose-Erreger untersucht.

Auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes finden Sie weitere Informationen zur Thematik.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wer an Tuberkulose leidet, kann an einer Tuberkuloseberatung teil zu nehmen. Die Kosten hierfür werden erstattet.

Ansprechpunkt

Bei Fragen zur Tuberkuloseberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Lungenfacharzt oder Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden