Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Suchtberatung wahrnehmen

Rheinland-Pfalz 99107058058000, 99107058058000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107058058000, 99107058058000

Leistungsbezeichnung

Suchtberatung wahrnehmen

Leistungsbezeichnung II

Suchtberatung wahrnehmen

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Unterstützung (Synonym), Süchtig (Synonym), Vermittlungshemmnis (Synonym), Eingliederung (Synonym), Arbeitslosigkeit (Synonym), Abhängigkeit (Synonym), Bürgergeld (Synonym), Glücksspiel (Synonym), Suchtmittel (Synonym), Cannabis (Synonym), Arbeitssuchend (Synonym), Vermittlung (Synonym), Arbeitslosengeld (Synonym), arbeitsuchend (Synonym), Suchterkrankung (Synonym), Alkohol (Synonym), Beratung (Synonym), Drogen (Synonym), Wiedereinstieg (Synonym), Sucht (Synonym), arbeitslos (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Durchführung (058)

SDG Informationsbereiche

  • Medizinische Behandlung in einem anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)
  • Existenzsicherung und staatliche Unterstützung (1140100)
  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

13.03.24

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz (MASTD)

Teaser

Sie können Ihren Konsum von Drogen, Alkohol, Glücksspiel oder sozialen Medien nicht mehr kontrollieren? Dann können Suchtberatungsstellen, vor Ort oder online, Ihnen und Ihren Angehörigen anonym und kostenlos helfen.

Volltext

Wenn Sie suchtkrank sind, können Sie sich an eine Suchtberatungsstelle wenden.

Unabhängig von der Art Ihres Suchtproblems bieten die Suchtberatungsstellen Ihnen und Ihren Angehörigen Hilfe und Unterstützung an. Zum Beispiel, wenn Ihre Sucht Ihre Erwerbstätigkeit beeinträchtigt.

Die Suchtberatung steht Ihnen aber auch beratend zur Seite, wenn eine Ihnen nahestehende Person süchtig ist.

Wollen Sie eine Suchtberatung wahrnehmen?

  • Dann können Sie entweder an Ihrem Wohnort direkt zur örtlichen Suchtberatungsstelle gehen oder
  • eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen besuchen.

Dort finden Sie professionelle Suchtberaterinnen und Suchtberater, die Sie oder Ihre Angehörigen bei allen Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln, psychoaktiven Substanzen, Glücksspielen oder digitalen Medien unterstützen.

Die Suchtberatung ist kostenlos und anonym.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

  • Sie haben ein Suchtproblem oder eine angehörige Person hat ein Suchtproblem.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Es gibt keine Frist.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Beratung bei bestehender oder drohender Suchtproblematik Durchführung
  • bei Fragen zu einer möglichen eigenen Suchterkrankung oder der Betroffenheit einer oder eines Angehörigen kann eine Suchtberatung in Frage kommen
  • dies gilt auch, wenn eine Erwerbstätigkeit infolge der Suchterkrankung nicht möglich ist
  • Beratung erfolgt anonym und kostenlos
    • über eine Online-Beratungsplattform für Suchtfragen oder
    • in einer örtlichen Suchtberatungsstelle;
  • zuständig: zuständige kommunale Suchtberatungsstelle

Ansprechpunkt

In Rheinland-Pfalz gibt es 43 Suchtberatungsstellen und 16 Außenstellen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater, Fachkräfte der Sozialen Arbeit und der Psychologie. Sie können sich als direkt Betroffene, Angehörige und auch als Eltern an diese Stellen wenden. Teilweise sind diese Beratungsstellen auf Abhängigkeiten von bestimmten Suchtmitteln spezialisiert beziehungsweise halten auch Angebote für verhaltensbezogene Süchte (zum Beispiel Glücksspielsucht, Internetsucht) vor.

Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch auch anonym. Die Fachkräfte sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Fachkräfte in Drogenberatungsstellen haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Neben der Beratung vor Ort erhalten Sie auch auf digitalem Weg Rat und Unterstützung, zum Beispiel über die Online-Beratungsplattform "DigiSucht". Termine können telefonisch oder über "DigiSucht" vereinbart werden.

Darüber hinaus gibt es an Schulen Beratungslehrkräfte für Suchtprävention. Das sind Lehrkräfte, die die Aufgabe haben, den Schülerinnen und Schülern bei Drogen- und Suchtproblemen zu helfen. Sie können bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen und geben Unterstützung, um einen Weg aus der Sucht zu finden.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal