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Entschädigung für Impfschaden beantragen

Rheinland-Pfalz 99003031135000, 99003031135000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003031135000, 99003031135000

Leistungsbezeichnung

Entschädigung für Impfschaden beantragen

Leistungsbezeichnung II

Entschädigung für Impfschaden beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Gesundheitsschaden (Synonym), Heilbehandlung (Synonym), Rehabilitation (Synonym), Schutzimpfung (Synonym), Infektionsschutz (Synonym), Entschädigung (Synonym), Impfung (Synonym), impfen (Synonym), Versorgung (Synonym), Infektionskrankheit (Synonym), Infektion (Synonym), Impfschädigung (Synonym), Rente (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Entschädigung (135)

SDG Informationsbereiche

  • Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen

Lagen Portalverbund

  • Hilfen für Geschädigte (1160200)
  • Krankheit (1130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.10.2019

Fachlich freigegeben durch

MSAGD

Teaser

Sie haben eine Schutzimpfung erhalten und dadurch gesundheitliche Schäden erlitten? Dann können Sie Versorgungsansprüche geltend machen und beantragen.

Volltext

Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Ist diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden? Dann können Sie wegen des Impfschadens und wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) erhalten.

Die Versorgung beinhaltet in Abhängigkeit vom festgestellten Grad der Schädigungsfolge

  • einkommensunabhängige Leistungen, wie Grundrente, Pflegezulage, Kleiderverschleißzulage, Schwerstbeschädigtenzulage und
  • einkommensabhängige Leistungen, wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag, Berufsschadensausgleich.

Erforderliche Unterlagen

  • bitte Geburtsurkunde beifügen oder bei persönlicher Abgabe des Antrages Personalausweis oder Reisepass vorlegen
  • Meldebestätigung
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit)
  • für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
  • ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten)
  • ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
  • Impfausweis / Impfbuch / Impfschein

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Grundsätzlich sind keine Fristen zu beachten. Um Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sofern eine Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist, erhalten Sie wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen des Impfschadens auf Antrag Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Ansprechpunkt

Der Entschädigungsanspruch richtet sich jeweils gegen das Bundesland, in dem die Impfung vorgenommen wurde. In Rheinland-Pfalz ist für die Bearbeitung dieser Anträge das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständige Behörde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Es ist ein Antrag notwendig.