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Impfen

Rheinland-Pfalz 99003012018000, 99003012018000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99003012018000, 99003012018000

Leistungsbezeichnung

Impfen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Impfung (Synonym), Infektionsschutz (Synonym), Gelbfieber (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Gesundheit (003)

Verrichtungskennung

Beratung (018)

SDG Informationsbereiche

  • Allgemeine Informationen über Zugangsrechte zu verfügbaren öffentlichen Präventionsmaßnahmen im Gesundheitsbereich und über die Pflichten zur Teilnahme an diesen Maßnahmen

Lagen Portalverbund

  • Gesundheitsvorsorge (1130100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Impfungen gehören zu den wichtigsten Maßnahmen, Krankheiten zu verhindern. So treten einige Krankheiten nicht mehr oder nur sehr selten auf, da sich die Menschen zum großen Teil haben impfen lassen.

Bevor Impfstoffe zugelassen werden, muss die Wirksamkeit und Sicherheit in Studien nachgewiesen werden. Danach prüft die unabhängige Ständige Impfkommission (STIKO), wem die Impfung in Deutschland empfohlen und wann sie am sinnvollsten verabreicht werden soll. Auf diesen Empfehlungen baut die individuelle Beratung durch Ihre Ärztin/ Ihren Arzt oder durch das zuständige Gesundheitsamt auf.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wenn sie sich darüber hinaus über Impfungen informieren wollen, finden Sie auf den Seiten der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz sowie der Impfkommission Rheinland-Pfalz aktuelle und weiterführende Informationen zu einzelnen Impfungen. Auch viele Gesundheitsämter bieten neben der Beratung kostenlos Impfungen an.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder an das für ihre Wohnsitzgemeinde zuständige Gesundheitsamt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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