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Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit beantragen

Rheinland-Pfalz 99131021080000, 99131021080000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99131021080000, 99131021080000

Leistungsbezeichnung

Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit beantragen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Weiterbildungsurlaub (Synonym), bezahlte Freistellung (Synonym), Bildungsfreistellung (Synonym), Freistellungsanspruch (Synonym), Fortbildungsurlaub (Synonym), Berufsbildung (Synonym), Bildungsfreistellung (Synonym), Weiterbildung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Weiterbildung (131)

Verrichtungskennung

Gewährung (080)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Weiterbildung (1040100)
  • Aus-, Weiterbildung und Sachkunde (2030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

19.11.2024

Fachlich freigegeben durch

MASTD

Teaser

Sie möchten sich weiterbilden oder fortbilden? Dann können Sie bei Erfüllung der Voraussetzungen  Bildungsfreistellung bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

Volltext

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist die Bildungsfreistellung, in anderen Bundesländern auch Bildungsurlaub genannt. 

Als Beschäftigte/r haben Sie in Rheinland-Pfalz einen Anspruch auf bezahlte Freistellung von Ihrer Arbeit, wenn Sie eine Weiterbildung in Anspruch nehmen möchten. Bei einer 5 Tage-Arbeitswoche haben Sie Anspruch auf zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren (jeweils ungerades/gerades Kalenderjahr, beispielsweise 2025/2026 und 2027/2028). Bei einer regelmäßigen längeren oder kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit verändert sich Ihr Anspruch entsprechend.

Als Auszubildende/r haben Sie einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen wollen, beachten Sie nachfolgende Voraussetzungen:

  • das Arbeitsverhältnis beziehungsweise Ausbildungsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten,
  • Ihr Arbeitgeber hat mindestens fünf Beschäftigte,
  • eine Freistellung kann von Ihrem Arbeitgeber aus zwingenden betrieblichen oder dienstlichen Gründen für den vorgesehenen Zeitpunkt abgelehnt werden,
  • es handelt sich um eine nach dem rheinland-pfälzischen Bildungsfreistellungsgesetz anerkannte Veranstaltung der beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

  • Sie wählen eine anerkannte Bildungsveranstaltung aus und melden sich dort an
  • Sie beantragen schriftlich eine Bildungsfreistellung bei Ihrem Arbeitgeber 
  • Nach Beendigung der Maßnahme legen Sie Ihre Teilnahmebestätigung bei Ihrem Arbeitgeber vor

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Als Beschäftigte/r müssen Sie die Bildungsfreistellung bei Ihrem Arbeitgeber mindestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung, also dem ersten Freistellungstag, schriftlich beantragen.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung, zu den anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen sowie die gesetzlichen Grundlagen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung oder auf der Internetseite des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung. 

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Sie haben ein Recht auf Bildungsfreistellung für anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Diesen Anspruch können Sie bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich für die Beantragung von Bildungsfreistellung an Ihren Arbeitgeber.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Einen Antragsvordruck finden Sie auf der Internetseite des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung.