Legehennenbetriebsregister und Erzeugercodes
Inhalt
Begriffe im Kontext
nicht vorhanden
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
- Anlagenbetrieb und -prüfung (2120100)
Fachlich freigegeben am
nicht vorhanden
Fachlich freigegeben durch
nicht vorhanden
- Richtlinie 2002/4/EG der Kommission über die Registrierung von Legehennenbetrieben
- Gesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen (Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG)
- Verordnung zur Durchführung des Legehennenbetriebsregistergesetzes (Legehennenbetriebsregisterverordnung - LegRegV)
Seit dem 1. Januar 2004 dürfen nur noch Eier aus einem Betrieb in Verkehr gebracht werden, für den eine Kennnummer vergeben wurde und die mit einem entsprechenden Erzeugercode gekennzeichnet sind (Ausnahme: Direktvermarktung).
Registrierungspflichtig sind
- Betriebe mit mindestens 350 oder mehr Legehennen oder
- Betriebe mit weniger als 350 Legehennen, sofern sie Eier in den Verkehr bringen, die nach den Vermarktungsnormen zu kennzeichnen sind.
Werden weniger als 350 Legehennen gehalten und werden die Eier ohne Kennzeichnung und unsortiert auf der Hofstelle oder an der Tür direkt an den Endverbraucher abgegeben (Direktvermarktung), besteht keine Registrierungspflicht.
Eier, die auf dem Wochenmarkt angeboten werden, unterliegen der Kennzeichnungspflicht. Der Betrieb muss also registriert sein.