Dies ist die interne Entwicklungsumgebung des FIM Portals. Bitte nutzen Sie die produktive Umgebung.

Markttransparenz (Fleisch)

Rheinland-Pfalz 99110003000000, 99110003000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110003000000, 99110003000000

Leistungsbezeichnung

Markttransparenz (Fleisch)

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

nicht vorhanden

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)
  • Anmeldepflichten (2010100)
  • Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor ist aufgrund der Angebots- und Nachfrageschwankungen volatil. Zudem gibt es eine Vielzahl von Marktbeteiligten, die auf eine gesicherte Markttransparenz angewiesen sind. Dies erfolgt auf der Grundlage des Fleischgesetzes und dessen Durchführungsverordnungen. Danach haben meldepflichtige Schlachtbetriebe (diese verfügen über 200 Schweine-, 75 Rinder- und/ oder 75 Schafschlachtungen pro Woche) an die nach Landesrecht zuständige Stelle (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, ADD) wöchentlich die ausgezahlten Preise und umgesetzten Mengen zu berichten.

Die Überwachung basiert auf dem Fleischgesetz und den dazu erlassenen Durchführungsverordnungen sowie auf dem Handelsklassengesetz mit den jeweiligen Verordnungen für die einzelnen Tierarten.

Die ADD ermittelt anhand der zusammengestellten Preis- und Mengenmeldungen die Preisspannen der jeweiligen Handelsklassen und bei Rindern nach Kategorien für die vorangegangene Woche von Montag bis Sonntag. Diese werden dann zusammen mit dem für die jeweilige Handelsklasse errechneten durchschnittlichen gewogenen Auszahlungspreis als amtliche Preisfeststellung veröffentlicht.  

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Die nach Landesrecht zuständige Stelle ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

Ursprungsportal