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Reisepass Meldung wegen Verlust

Rheinland-Pfalz 99085001014003, 99085001014003 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99085001014003, 99085001014003

Leistungsbezeichnung

Reisepass Meldung wegen Verlust

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Ausweis (Synonym), Identity-Card (Synonym), Identitätsnachweis (Synonym), ePass (Synonym), Paß (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Reisepass (085)

Verrichtungskennung

Meldung (014)

Verrichtungsdetail

wegen Verlust

SDG Informationsbereiche

  • Dokumente, die von Unionsbürgern, ihren Familienmitgliedern, die keine Unionsbürger sind, allein reisenden Minderjährigen und Nicht-Unionsbürgern bei grenzüberschreitenden Reisen innerhalb der Union verlangt werden (Personalausweis, Visum, Pass)

Lagen Portalverbund

  • Ausweise (1070100)
  • Auslandsaufenthalt (1120200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

Teaser

Sie haben Ihren Reisepass verloren? Dann müssen Sie dies anzeigen.

Volltext

Ist Ihr Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, müssen Sie den Verlust sofort anzeigen (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Meldung muss umgehend erfolgen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden