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Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

Rheinland-Pfalz 99101004012000, 99101004012000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99101004012000, 99101004012000

Leistungsbezeichnung

Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

Leistungsbezeichnung II

Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

Bestattung (Synonym), Totenschein (Synonym), Leichenpass (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sterbefall (101)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für den Todesfall, einschließlich solcher über die UEberführung der sterblichen UEberreste in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Urkunden und Bescheinigungen (1070200)
  • Todesfall (1190100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

22.11.2022

Fachlich freigegeben durch

MDI

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • bei Abholung durch einen Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Personalausweis oder Reisepass,
  • für andere Personen, wie nähere Verwandte, ein Nachweis des rechtlichen Interesses.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Anzeige des Sterbefalls ist die vom Arzt ausgefüllte Todesbescheinigung.

Einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie stellen als:

  • die letzte Ehegattin oder der letzte Ehegatte,
  • die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes,
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person,
  • Geschwister mit berechtigtem Interesse.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Sterbeurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).

Kosten

  • Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde betragen 13,00 € für das erste Exemplar und 6,50 € für alle weiteren gleichzeitig beantragten und im selben Arbeitsgang hergestellten Exemplare.
  • Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für die gesetzliche Rentenversicherung oder für das Sozialamt ist kostenfrei.

Verfahrensablauf

Sie können die Sterbeurkunde bei dem zuständigen Standesamt persönlich beantragen und abholen.

  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Sie können die Sterbeurkunde auch durch eine Person Ihres Vertrauens beantragen und abholen lassen. Dazu muss diese Person neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vorlegen.

Beantragung per Post, Telefax oder E-Mail:

  • Schicken Sie dem zuständigen Standesamt einen formlosen Antrag auf Ausfertigung einer Sterbeurkunde.
  • Ihr Schreiben sollte auf Ihre Antragsberechtigung eingehen. Es muss folgende Angaben zu der verstorbenen Person enthalten:
    • Name, Vorname,
    • Geburtsdatum und –ort,
    • Sterbedatum und –ort,
    • gegebenenfalls Angaben zum Ehepartner der oder des Verstorbenen,
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird ebenfalls eine Sterbeurkunde benötigt.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich im Regelfall an das Standesamt, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden