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Nebenwohnung anmelden

Rheinland-Pfalz 99115005104002, 99115005104002 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99115005104002, 99115005104002

Leistungsbezeichnung

Nebenwohnung anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Anmeldung (Synonym), Wohnung (Synonym), Zweitwohnung (Synonym), Zweitwohnsitz (Synonym), Wohnungen (Synonym), Nebenwohnung (Synonym), Zweitwohnungsteuer (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Wohnsitz (115)

Verrichtungskennung

Anmeldung (104)

Verrichtungsdetail

als Nebenwohnsitz

SDG Informationsbereiche

  • Vorübergehender oder dauerhafter Umzug in einen anderen Mitgliedstaat

Lagen Portalverbund

  • Wohnen und Umzug (1050200)
  • Hausbau und Immobilienerwerb (1050100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.09.2019

Fachlich freigegeben durch

MdI

Teaser

Sie bewohnen mehrere Wohnungen in Deutschland? Dann müssen Sie auch Ihre Nebenwohnung bei der Meldebehörde anmelden.

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
  • Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.

Voraussetzungen

Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.

Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.

Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Anzeigefrist: 2 Woche(n)

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Nebenwohnungen unterliegen ebenso, wie der Hauptwohnsitz, der Meldepflicht. Aus diesem Grund müssen Sie diese anmelden.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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