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Mobilfunkmasten

Rheinland-Pfalz 99109020000000, 99109020000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99109020000000, 99109020000000

Leistungsbezeichnung

Mobilfunkmasten

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Telecommunication (Synonym), Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen (Synonym), Telekommunikation (Synonym), Immissionsschutz (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Telekommunikation (109)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Anmeldepflichten (2010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Eine Vielzahl verschiedener Sendeeinrichtungen, wie Fernsehen, Rundfunk und Mobilfunk, umgibt uns heute. Sie strahlen mit unterschiedlichen Sendeleistungen hochfrequente Strahlungsfelder in die Umgebung ab. Im elektromagnetischen Spektrum ist der hochfrequente Strahlungsbereich zwischen 30 kHz und 300 GHz angesiedelt. Mobil zu telefonieren ist in der heutigen Zeit für viele selbstverständlich geworden.

Um eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, sind in  Rheinland-Pfalz Funknetze nach dem GSM-Standard (Global System for Mobile Telecommunication) und dem UMTS-Standard (Universal Mobiles Telecommunication System) vorhanden. Dabei wird das gesamte Gebiet in viele dicht aneinander angrenzende Funkzellen aufgeteilt. In jeder Funkzelle befindet sich jeweils eine festinstallierte Basisstation. Die einzelnen Basisstationen sind untereinander und mit den zentralen Vermittlungsstellen über Kabel oder Richtfunkstrecken verbunden.

Damit in einer Zelle möglichst viele Teilnehmer gleichzeitig telefonieren können, müssen die jeweiligen Funksignale unterscheidbar sein. Um dies zu erreichen werden verschiedene Trägerfrequenzen verwendet (so genanntes Frequenzmultiplexsystem).

Der Frequenzbereich der GSM-Systeme liegt um 900 MHz (für das D-Netz) und um 1 800 MHz (für das E-Netz). Das Frequenzband für UMTS liegt zwischen 1 900 und 2 170 MHz. Der große Vorteil des UMTS-Netzes liegt darin, dass in kurzer Zeit viele Informationen weitergegeben werden können.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Für die Überwachung von Mobilfunksendeanlagen sind in Rheinland-Pfalz die Bundesnetzagentur sowie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd zuständig.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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