Futtermittelkontrolle
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Tier-, Pflanzen- und Naturschutz (2130200)
- Produkt- und Stoffzulassung (2120200)
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
Futtermittel sind in Deutschland mit einem Wert von ca. 17,68 Mrd. Euro (2012) das bedeutendste landwirtschaftliche Betriebsmittel. Der Verbrauch an Futtermitteln liegt bei ca. 79,4 Mio. Tonnen jährlich (Getreideeinheiten, 2011/12).
Die Futtermittelunternehmen sind insbesondere dafür verantwortlich, durch eine sorgfältige und qualitätsorientierte Erzeugung und Verwendung von Futtermitteln Gefahren für die menschliche und tierische Gesundheit und die Umwelt zu vermeiden. Auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Futtermitteln finden risikoorientierte regelmäßige Kontrollen der amtlichen Futtermittelüberwachung statt. Diese zielen darauf ab sicherzustellen, dass die Vorschriften des Futtermittelrechts durch die Futtermittelunternehmen eingehalten werden.
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist oberste Landesbehörde für die Futtermittelkontrolle.
Zuständig für die Durchführung der Futtermittelkontrolle ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz (ADD) in Trier.