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Schulen in freier Trägerschaft Schulbesuch anmelden

Rheinland-Pfalz 99088017006000, 99088017006000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088017006000, 99088017006000

Leistungsbezeichnung

Schulen in freier Trägerschaft Schulbesuch anmelden

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Erwachsenenbildung (Synonym), Ersatzschule (Synonym), freie Schule (Synonym), freie Trägerschaft (Synonym), private Bildung (Synonym), Ergänzungsschule (Synonym), Privatschule (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Genehmigung (006)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

  • Erlaubnisse und Genehmigungen (2010400)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

09.10.2019

Fachlich freigegeben durch

BM

Teaser

Sie oder Ihr Kind möchten eine Privatschule besuchen? Dann haben Sie die Möglichkeit sich an einer Ersatzschule oder einer Ergänzungsschule für den Schulbesuch anzumelden.

Volltext

Schulen in freier Trägerschaft werden in  Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden.

Ersatzschulen bieten Unterrichtsangebote, die in ihren Lehr- und Erziehungszielen den öffentlichen Schulen entsprechen. Mit dem Besuch einer Ersatzschule wird die Schulpflicht erfüllt. Zudem müssen Ersatzschulen genehmigt werden und erhalten eine finanzielle Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Schulbehörden üben die Aufsicht über die Ersatzschulen aus.

Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die ein Unterrichtsangebot haben, das es im öffentlichen Schulwesen nicht gibt. Sie ergänzen das öffentliche Bildungsangebot durch ihre Bildungsgänge. Die  dort durchgeführten Bildungsgänge liegen bhauptsächlich im Bereich der beruflichen Bildung wie:

  • Kosmetik,
  • Gesundheit,
  • Sprachen,
  • Technik,
  • neue Technologien,
  • Kommunikation
  • kaufmännischer Bereich etc.

An Ergänzungsschulen kann die Schulbesuchspflicht nur dann erfüllt werden, wenn dies der Schule genehmigt wurde. Der Betrieb einer Ergänzungsschule ist der Schulbehörde anzuzeigen. Die Schulbehörden üben die Aufsicht über die Ergänzungsschulen aus.

Erforderliche Unterlagen

Je nach Schule unterschiedlich, bitte fragen Sie bei der entsprechenden Schule nach.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind je nach Schule unterschiedlich, bitte fragen Sie bei der entsprechenden Schule nach.

Kosten

Je nach Schule unterschiedlich, bitte fragen Sie bei der entsprechenden Schule nach.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Je nach Schule unterschiedlich, bitte fragen Sie bei der entsprechenden Schule nach.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Schulen in freier Trägerschaft werden in  Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden und ergänzen das Bildungsangebot öffentlicher Träger.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung direkt an die entsprechende Ersatzschule oder Ergänzungsschule.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden