Schulen in freier Trägerschaft Schulbesuch anmelden
Inhalt
Begriffe im Kontext
- Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens
Fachlich freigegeben am
Fachlich freigegeben durch
eigene Regelungen der Schulträger
Sie oder Ihr Kind möchten eine Privatschule besuchen? Dann haben Sie die Möglichkeit sich an einer Ersatzschule oder einer Ergänzungsschule für den Schulbesuch anzumelden.
Schulen in freier Trägerschaft werden in Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden.
Ersatzschulen bieten Unterrichtsangebote, die in ihren Lehr- und Erziehungszielen den öffentlichen Schulen entsprechen. Mit dem Besuch einer Ersatzschule wird die Schulpflicht erfüllt. Zudem müssen Ersatzschulen genehmigt werden und erhalten eine finanzielle Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Schulbehörden üben die Aufsicht über die Ersatzschulen aus.
Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die ein Unterrichtsangebot haben, das es im öffentlichen Schulwesen nicht gibt. Sie ergänzen das öffentliche Bildungsangebot durch ihre Bildungsgänge. Die dort durchgeführten Bildungsgänge liegen bhauptsächlich im Bereich der beruflichen Bildung wie:
- Kosmetik,
- Gesundheit,
- Sprachen,
- Technik,
- neue Technologien,
- Kommunikation
- kaufmännischer Bereich etc.
An Ergänzungsschulen kann die Schulbesuchspflicht nur dann erfüllt werden, wenn dies der Schule genehmigt wurde. Der Betrieb einer Ergänzungsschule ist der Schulbehörde anzuzeigen. Die Schulbehörden üben die Aufsicht über die Ergänzungsschulen aus.
Je nach Schule unterschiedlich, bitte fragen Sie bei der entsprechenden Schule nach.
Die Voraussetzungen sind je nach Schule unterschiedlich, bitte fragen Sie bei der entsprechenden Schule nach.
Schulen in freier Trägerschaft werden in Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden und ergänzen das Bildungsangebot öffentlicher Träger.
Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung direkt an die entsprechende Ersatzschule oder Ergänzungsschule.