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Aufnahme an einer Grundschule anmelden

Rheinland-Pfalz 99088050034000, 99088050034000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99088050034000, 99088050034000

Leistungsbezeichnung

Aufnahme an einer Grundschule anmelden

Leistungsbezeichnung II

Aufnahme an einer Grundschule anmelden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Betreuung (Synonym), Tagespflege (Synonym), betreuende Grundschule (Synonym), Kindertagesbetreuung (Synonym), Kinder (Synonym), Schulkinder (Synonym), Schulbetreuung (Synonym), Beaufsichtigung (Synonym), Unterricht (Synonym), Schule (Synonym), Nachmittagsbetreuung (Synonym), Kinderbetreuung (Synonym), Kosten (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Schulangelegenheiten (088)

Verrichtungskennung

Aufnahme (034)

SDG Informationsbereiche

  • Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung

Lagen Portalverbund

  • Schule (1030100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

05.05.2021

Fachlich freigegeben durch

BM

Teaser

Sie haben ein schulpflichtiges Kind? Dann startet dieses seinen Bildungsweg in einer Grundschule.

Volltext

Die Grundschule ist die für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Sie führt die Schülerinnen und Schüler in das schulische Lernen ein. Sie befähigt sie zum selbstständigen und gemeinsamen Lernen und Handeln. Sie leitet zur Übernahme von Werten, Einstellungen und Haltungen an. Sie bietet den Schülerinnen und Schülern Hilfen und Orientierung und fördert ihre individuelle Entwicklung. 

Die Grundschule geht in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit vom jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler aus. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, gestellte Anforderungen zunehmend selbstständig zu erfüllen, sich eigene Aufgaben zu stellen, eigene Leistungen zu erbringen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Pflichten zu übernehmen. Sie sollen fähig werden, ihre Meinung frei, aber in Achtung vor der Überzeugung und den Rechten anderer zu vertreten und zu einem friedlichen Miteinander beizutragen.

Erforderliche Unterlagen

Bei der Anmeldung erhebt die Grundschule nachfolgende Daten Ihres Kindes:

  • Vor- und Zuname
  • Geburtsdatum und -ort
  • Geschlecht,
  • Anschrift,
  • Telekommunikationsverbindung
  • Religionszugehörigkeit,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
  • vorherrschende Familiensprache,
  • Beeinträchtigungen und Krankheiten, soweit sie für die Schule von Bedeutung sind,
  • Anzahl der Geschwister,
  • Angaben über den Besuch eines Kindergartens.

Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern und der Erziehungs- und Pflegebeauftragten erhoben. Ferner die Daten, die zur Herstellung des Kontaktes in Notfällen erforderlich sind, sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Grundschule sieht verlässliche Unterrichtszeiten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung des Unterrichts auf die Schulvormittage vor. Die tägliche Schulzeit soll bis einschließlich Klassenstufe 2 vormittags mindestens vier Zeitstunden, dann fünf Zeitstunden betragen. Die tägliche Schulzeit gliedert sich in Unterricht, Entspannungsphasen sowie Spiel- und Bewegungszeiten.

In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 unterrichtet. Sie rücken am Ende der Klassenstufen grundsätzlich ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe vor. In den Klassenstufen 1 und 2 werden keine Ziffernnoten erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch Verbalzeugnisse am Ende des Schuljahres und ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch in der Mitte des zweiten Schuljahres. Zum Ende des Halbjahres der Klassenstufen drei und vier erhalten die Kinder reine Notenzeugnisse, die jeweils durch ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch erläutert werden. Zum Ende des Schuljahres der Klassenstufen drei und vier erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis, das Ziffernnoten und verbale Erläuterungen kombiniert. Auf Beschluss der Gesamtkonferenz und im Benehmen mit dem Schulelternbeirat kann in der Klassenstufe 3 für das erste Halbjahr oder für das ganze Schuljahr die Beurteilung weiterhin ausschließlich verbal erfolgen.

Unterrichtet werden folgende Lernbereiche und Fächer: Religion/Ethik, Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Musik , Sport, Bildende Kunst/Textiles Gestalten/Werken und Integrierte Fremdsprachenarbeit in Englisch oder Französisch. Für den Fremdsprachenunterricht werden keine Noten erteilt, sondern es wird ein Portfolio geführt.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Die Anmeldung für das folgende Schuljahr erfolgt in der Regel in der dritten oder vierten vollständigen Schulwoche nach den Sommerferien des laufenden Schuljahres.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Zusätzlich gibt es an den meisten Grundschulen Betreuungsangebote, die die Kinder vor und nach der Unterrichtszeit besuchen können.

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

In der Grundschule werden die Grundlagen der Bildung und des Lernens vermittelt.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in die Ihr Kind eingeschult wird.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden