Freiwilliges ökologisches Jahr
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Sie haben Ihre Schulpflicht erfüllt und wollen sich aktiv im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung für den Natur- und Umweltschutz einsetzen? Dann ist das freiwillige ökologische Jahr vielleicht etwas für Sie.
Wer sich aktiv für eine intaktere Umwelt, eine nachhaltige Nutzung unserer Ressourcen und für die Gesellschaft einsetzen möchte und zwischen 15 und 27 Jahren alt ist, kann sich im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder - ohne Altersbeschränkung – im ökologischen Bundesfreiwilligendienst (ÖBFD) engagieren.
Die Möglichkeiten, sich in einem der ökologischen Freiwilligendienste einzubringen, sind vielfältig, z. B. wird die Mitarbeit
- in der ökologischen Land- und Forstwirtschaft
- bei Natur- und Umweltschutzgruppen
- bei Natur- und Umweltschutzverbänden
- in Umweltabteilungen von Kommunen und Wirtschaftsunternehmen
- in Jugendorganisationen und Bildungsstätten
angeboten.
Einsatzstellen sind z. B. Naturschutzeinrichtungen und –verbände, ökologische Bauernhöfe und Winzerbetriebe, Forstämter, Waldkindergärten, Bildungs- und Forschungseinrichtungen aber auch bestimmte Unternehmen. Es besteht auch grundsätzlich die Möglichkeit, den ökologischen Freiwilligendienst im Ausland zu leisten.
Neben der Tätigkeit in den Einsatzstellen nehmen die Freiwilligen an begleitenden pädagogischen Seminaren teil (mindestens 25 Seminartage). In den Seminaren, welche die Freiwilligen inhaltlich und methodisch mitgestalten, werden verschiedene ökologische Themenfelder beleuchtet.
Der wöchentliche Einsatz beträgt 38,5 Stunden, im Jahr gibt es 26 oder 27 Tage Urlaub.
In der Regel müssen Bewerbungen folgende Angaben enthalten:
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- gewünschte Einsatzstelle(n)
- kurze Begründung für die Teilnahme am FÖJ
Weiterhin müssen Sie der Bewerbung folgende Unterlagen beifügen:
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
- zwei Lichtbilder
Voraussetzungen für die Teilnahme sind:
- Abschluss der Vollzeitschulpflicht (in der Regel ab 16 Jahren)
- im FÖJ höchstens 27 Jahre alt, im ökologischen Bundesfreiwilligendienst auch darüber
- Der Kindergeldanspruch besteht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen während des FÖJ grundsätzlich weiter.
Im FÖJ und ÖBFD (für unter 27-Jährige) gibt es monatlich Taschengeld (186 €) sowie Zuschüsse für Unterkunft (186 €) und Verpflegung (103 €) oder aber Unterkunft und / oder Verpflegung durch die Einsatzstelle gestellt.
Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) gibt jungen Menschen nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht bis zum vollendeten 27. Lebensjahr die Möglichkeit, sich aktiv für den Erhalt unserer Natur sowie den Umweltschutz einzusetzen.
Informationen und alles zur Bewerbung finden Sie auf den Internetseiten der Träger unter: