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Fischerprüfung Abnahme

Rheinland-Pfalz 99042003031000, 99042003031000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99042003031000, 99042003031000

Leistungsbezeichnung

Fischerprüfung Abnahme

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Fischerei (042)

Verrichtungskennung

Abnahme (031)

SDG Informationsbereiche

  • Vorschriften für und Anforderungen an Erzeugnisse

Lagen Portalverbund

  • Fischen und Jagen (1110200)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

30.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz

Teaser

Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.

Volltext

Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt. 
 

Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:

  1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
  2. Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins, 
  3. beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung  sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
  4. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
  5. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.

Erforderliche Unterlagen

Der Nachweis über die Teilnahme an beiden Teilen des Vorbereitungslehrgangs ist bei der Anmeldung vorzulegen.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist Ihre Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durchgeführt. 

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Fischerprüfung Abnahme
  • Prüfung wird für die Erteilung eines Fischereischeins benötigt.
  • Voraussetzungen ist Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.
  • Benötigte Unterlagen: Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang
  • Die Prüfung wird viermal im Jahr durchgeführt.
  • Zuständig: untere Fischereibehörden

Ansprechpunkt

Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt. 

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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