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Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen

Rheinland-Pfalz 99110064012000, 99110064012000 Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99110064012000, 99110064012000

Leistungsbezeichnung

Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen

Leistungsbezeichnung II

Befähigungsnachweis für Tiertransporte beantragen

Leistungstypisierung

Typ 3

Begriffe im Kontext

letzter Weg (Synonym), Tiere (Synonym), Nutztiere (Synonym), Tierschutz (Synonym), Vieh (Synonym), Schlachtung (Synonym), Schlachttier (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Tierhaltung und Tierschutz (110)

Verrichtungskennung

Ausstellung (012)

SDG Informationsbereiche

  • Erlangung von Lizenzen, Genehmigungen oder Zulassungen im Hinblick auf die Gründung und Führung eines Unternehmens

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

24.01.2020

Fachlich freigegeben durch

MUEEF

Teaser

Sie wollen Tiere transportieren? Dann lassen Sie sich am besten beraten, da es unterschiedliche Vorraussetzungen je nach zu transportierenden Tieren und nach Anlass für den Transport gibt.

Volltext

Für die Durchführung von Tiertransporten gelten bestimmte Anforderungen zum Schutz  der zu transportierenden Tiere In den entsprechenden Verordnungen werden unter anderem der Umgang mit den Tieren bei allen Transportvorgängen, wie z.B. beim Verladen, die zulässige Transportdauer, der notwendige Flächenbedarf sowie auch die Sicherstellung der ersorgung der Tiere während des Transports geregelt. 

Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Diese gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Jeder, der Tiere transportiert, muss über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere zu wirtschaftlichen Zwecken mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.

Transportunternehmer und Transportfahrzeuge benötigen eine tierschutzrechtliche Zulassung.

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wer Tiere transportieren möchte, muss die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Tiere beachten.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden