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Studium im Ausland

Rheinland-Pfalz 99061019013000, 99061019013000 Typ 4

Inhalt

Leistungsschlüssel

99061019013000, 99061019013000

Leistungsbezeichnung

Studium im Ausland

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 4

Begriffe im Kontext

Studentenwerk (Synonym), Ausland (Synonym), Erasmus (Synonym), Auslandssemester (Synonym), Study Abroad (Synonym), Auslandsaufenthalt (Synonym), Studium (Synonym), International Office (Synonym), Hochschule (Synonym), DAAD (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Hochschulangelegenheiten (061)

Verrichtungskennung

Informationserteilung (013)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Studium (1030300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

04.09.2019

Fachlich freigegeben durch

MWWK

Teaser

Sie möchten Ihr Studium im Ausland für ein Semester oder einen längeren Zeitraum fortsetzen, wissen aber nicht welche Unterlagen und Anträge dafür benötigt werden? Dann berät Sie u.a. das International Office Ihrer Hochschule.

Volltext

Ein Auslandsstudium öffnet den Blick für andere Kulturen und Bildungssysteme und bietet somit einen weitreichenden Erfahrungsschatz. Sprachkenntnisse lassen sich nebenbei fast mühelos verbessern und auch der eigene Lebenslauf profitiert von einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt.

Wenn Sie sich als Studierende bereits vor der Aufnahme eines Studiums im Ausland über Möglichkeiten und Modalitäten informieren wollen, können Sie sich an

  • das Akademische Auslandsamt bzw. International Office ihrer Hochschule oder
  • den Deutschen Akademische Austausch Dienst (DAAD) in Bonn
    wenden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag bzw. Bewerbung um einen Studienplatz im Ausland

Bei Zusage/Reservierung eines potenziellen Auslandsaufenthaltes:

  • Sprachnachweis-Zertifikat (Achtung hier gelten gewisse Anforderungen bzgl. Sprachniveau und Ausstellung)
  • Letter of Confirmation (während und nach Aufenthalt)
  • Certificate of Arrival (während Aufenthalt)
  • Learning Agreement Teil 1 (vor Aufenthalt)
  • Learning Agreement Teil 2 (während Aufenthalt)
  • Learning Agreement Teil 3 (nach Aufenthalt)
  • Ggf. Visum
  • Ggf. Grant Agreement (bei Erasmus+)
  • Ggf. Antrag auf Urlaubssemester bei der Heimatuniversität
  • Transcript of Records (nach Aufenthalt)
  • Erfahrungsbericht (nach Aufenthalt)
  • Ausgefüllter EU-Fragebogen (nach Aufenthalt)

Die Unterlagen können je nach den Anforderungen Ihrer Hochschule und dem entsprechenden Auslandsprogramm abweichen. Zudem können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich daher bei Ihrem International Office.

Voraussetzungen

Die meisten Hochschulen nennen den Besuch eines Beratungsgesprächs oder einer Informationsveranstaltung als Bedingung für eine Bewerbung um einen ausländischen Studienplatz.

Kosten

Je nach Programmart (bspw. Erasmus, Auslandspraktikum, etc.) können unterschiedliche Kosten auf Sie zukommen.

Verfahrensablauf

Das Verfahren für ein Studium im Ausland hängt von der jeweiligen Hochschule ab. In der Regel bewerben Sie sich zu einer bestimmten Frist für einen Platz an einer ausländischen Hochschule. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrem International Office.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer für einen Auslandsaufenthalt kann zwischen 3 und 6 Monate in Anspruch nehmen. Zumeist werden auch während des Auslandsaufenthaltes noch Unterlagen von Ihnen benötigt (aktualisiertes Learning Agreement; Letter of Confirmation (Arrival), etc.)

Frist

Die Bewerbung für einen Studienplatz im Ausland sind in der Regel an Fristen gebunden. Die genauen Fristen erfragen Sie bitte beim entsprechenden Beratungsgespräch im International Office.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Nachfolgend erhalten Sie weiterführende Informationen unter:

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Wer sein Studium im Ausland fortsetzen möchte, der findet bei seinem zuständigen International Office oder bei dem Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) eine umfassende Beratung und erhält dort weitere Informationen zum Antragsverfahren, Fristen und einzureichende Unterlagen.

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an Ihren Betreuer, Ihre Betreuerin für internationale Angelegenheiten an Ihrer Fakultät, Ihrem Institut oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrem International Office.

Alternativ kann auch der Deutsche Akademische Austauschdienst allgemeine Fragen zum Auslandsaufenthalt beantworten.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

Anträge und Formulare lassen sich meist auf der Seite des International Office online abrufen. Wenden Sie sich dabei an Ihr zuständiges International Office.

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