Studiengebührenfreiheit
Inhalt
Begriffe im Kontext
Universität (Synonym), Studienbeitragsfreiheit (Synonym), Hochschulstudium (Synonym), Hochschule (Synonym), Studium (Synonym), Studiengebühren (Synonym), Hochschulgebühren (Synonym)
- Bildungswesen in einem anderen Mitgliedstaat, einschließlich der frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, der Primar- und Sekundarschulbildung, der Hochschulbildung und der Erwachsenenbildung
Fachlich freigegeben am
16.03.2021
Fachlich freigegeben durch
MWWK
In Rheinland-Pfalz kann ein erstes Bachelorstudium und ein erstes konsekutives Masterstudium gebührenfrei studiert werden.
An den Kosten für die Bereitstellung von Hochschulstudienplätzen beteiligen einige Bundesländer die an ihren Hochschulen Studierenden.
In Rheinland-Pfalz werden derzeit für Studierende an den staatlichen Hochschulen für ein Erststudium keine generellen Studiengebühren erhoben. Das heißt, dass ein erstes Bachelorstudium und ein erstes konsekutives Masterstudium gebührenfrei studiert werden können.
An den Hochschulen in anderer Trägerschaft können im Einzelfall Gebühren anfallen.
Informationen zur aktuellen Beitragssituation an Ihrer Hochschule erhalten Sie über das zuständige Ministerium.