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Ärztlicher Bereitschaftsdienst, zahnärztlicher Notfalldienst und Apothekennotdienst

Rheinland-Pfalz 99146001153003, 99146001153003 Typ 7

Inhalt

Leistungsschlüssel

99146001153003, 99146001153003

Leistungsbezeichnung

Ärztlicher Bereitschaftsdienst, zahnärztlicher Notfalldienst und Apothekennotdienst

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 7

Begriffe im Kontext

nicht vorhanden

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

Sonderleistungen (146)

Verrichtungskennung

Einrichtung (153)

Verrichtungsdetail

ärztlicher Bereitschaftsdienst

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Handlungsgrundlage

nicht vorhanden

Teaser

nicht vorhanden

Volltext

Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen haben die Aufgabe, die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung in den Bundesländern sicherzustellen. Dies gilt auch für die Zeiten, in denen die Praxen der niedergelassenen (Zahn)Ärzte geschlossen sind (Ärztlicher Bereitschaftsdienst –Zahnärztlicher Notfalldienst).

Den Ärztlichen Bereitschaftsdienst erreichen Sie kostenfrei unter der Rufnummer 116117 – ganz egal, von wo aus in Deutschland Sie anrufen.

Adresse, Telefonnummer und Öffnungszeiten der nächstgelegenen Bereitschaftsdienstpraxis in Rheinland-Pfalz können Sie auch auf der Internet-Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz abrufen: https://www.kv-rlp.de/patienten/aerztlicher-bereitschaftsdienst/

Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist abends, nachts, an Wochenenden sowie an Feiertagen zuständig für Erkrankungen, mit denen Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt aufsuchen würden, wenn die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann. Falls erforderlich, werden auch Hausbesuche durchgeführt.

Die sofortige Hilfeleistung bei lebensbedrohlichen Notfällen od er schweren Unfällen ist dagegen Aufgabe des Rettungsdienstes, der unter der Nummer 112 erreichbar ist.

Der zahnärztliche Notfalldienst wird in Rheinland-Pfalz im Auftrag der Kassenzahnärztlichen Vereinigung von den Bezirkszahnärztekammern Pfalz, Rheinhessen, Koblenz und Trier organisiert. Nähere Informationen zu den Dienstzeiten und dem diensthabenden Zahnarzt erhalten Sie auf den Internetseiten der Bezirkszahnärztekammern. Außerhalb der Dienstzeiten nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihrem Hauszahnarzt oder einer anderen Zahnarztpraxis Ihres Vertrauens auf. Auf der Bandansage der Praxis erhalten Sie weitere Informationen.

Sie können auch in den Internetseiten Ihrer Gemeinde, Stadt oder Ihres Landkreises den Menupunkt "Notdienste" oder Ärztlicher Bereitschaftsdienst –Zahnärztlicher Notfalldienst (oft unter dem Oberbegriff "Gesundheit" und/oder "Soziales") suchen.

Dort finden Sie in der Regel auch aktuelle Informationen zum Apothekennotdienst, der täglich 24 Stunden erreichbar ist.
Die Aufstellung der notdienstbereiten Apotheken wird durch den Aushang an der Apotheke, eine telefonische Ansage unter der Nummer 01805/258825 + Postleitzahl sowie auch in der lokalen Presse bekannt gegeben.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

nicht vorhanden

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Wichtige Notrufnummern im Überblick:

  • Ä rztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 
  • Kinderärztlicher Notdienst 116 117 
  • Notdienst der Apotheken 01805/258825
  • Giftnotruf 06131/19240
  • Rettungsdienst / Feuerwehr 112
  • Krankentransporte 19222
  • Polizei 110

Je konkreter die Angaben zum Notfallereignis sind, umso schneller kann geholfen werden:

  • Was ist passiert?
  • Wo ist es passiert?
  • Wie viele Personen sind betroffen?
  • Wer meldet den Notfall?
  • Auf Rückfragen warten

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

nicht vorhanden

Zuständige Stelle

Für die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes: Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Für die Organisation den zahnärztlichen Bereitschaftsdienstes: Bezirkszahnärztekammern Pfalz, Rheinhessen, Koblenz und Trier.

Für die Organisation des Apothekennotdienstes in Rheinland-Pfalz ist die Landesapothekerkammer RP zuständig.

Formulare

nicht vorhanden