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Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Rheinland-Pfalz 99108047049000, 99108047049000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99108047049000, 99108047049000

Leistungsbezeichnung

Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Leistungsbezeichnung II

Erweiterung einer Fahrerlaubnis um eine weitere Fahrerlaubnisklasse

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Erweiterung (Synonym), Fahrausweis (Synonym), Erweiterung des Führerscheins (Synonym), Fahrerlaubnis (Synonym), Erweiterung der Fahrerlaubnis (Synonym), Führerschein (Synonym), Lappen (Synonym), neue Klasse (Synonym), Fahrerlaubniserweiterung (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Straßenverkehr (108)

Verrichtungskennung

Erweiterung (049)

SDG Informationsbereiche

  • Erwerb und Verlängerung eines Führerscheins

Lagen Portalverbund

  • Führerscheine (1090100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

02.11.2023

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Teaser

Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

Volltext

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

  • Inhaber einer Fahrerlaubnis können diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern
  • Zur Erweiterung ist ein Antrag nötig
  • Es müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder an Ihr örtlich zuständiges Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung, der verbandsfreien Gemeinde bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung.

Zuständige Stelle

Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

Formulare

nicht vorhanden