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Kfz: Halteranfrage

Rheinland-Pfalz 99036043001001 Typ 1, Typ 3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99036043001001

Leistungsbezeichnung

Kfz: Halteranfrage

Leistungsbezeichnung II

Kfz: Halteranfrage

Leistungstypisierung

Typ 1, Typ 3

Begriffe im Kontext

Schadensersatzansprüche (Synonym), Kfz-Haftpflichtversicherung (Synonym), Anhänger (Synonym), Unfallgegner (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung und Detail

Leistungsgruppierung

-

Verrichtungskennung

Erteilung (1)

Verrichtungsdetail

für berechtigte Personen

SDG Informationsbereiche

  • Ausübung der Rechte der Betroffenen im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten

Lagen Portalverbund

nicht vorhanden

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

nicht vorhanden

Fachlich freigegeben durch

nicht vorhanden

Teaser

Wollen Sie im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr Rechtsansprüche geltend machen oder eine Privatklage erheben, aber kennen nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs? Dann können Sie mittels Hlteranfrage den Halter ermitteln.

Volltext

Wenn Sie zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße geltend machen wollen, aber nur das amtliche Kennzeichen des unfallbeteiligten Fahrzeugs kennen, gibt es die Möglichkeit, mittels Halteranfrage den Halter und damit dessen Versicherung zu ermitteln (sog. einfache Registerauskunft).

Erforderliche Unterlagen

Die Auskunft ist unter Angabe der Fahrzeugdaten oder der Personalien des Halters schriftlich zu beantragen. Dabei ist darzulegen, dass die Angaben zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr (z.B. Schadensersatzansprüche gegen den Unfallgegner und dessen Kfz-Haftpflichtversicherung) oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden.

Voraussetzungen

nicht vorhanden

Kosten

Die Auskunftsgebühr beträgt 5,10 EUR. Sie kann ggfls.  bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung als Unfallschadensposition geltend gemacht werden.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle, in dessen Bereich das Fahrzeug des Unfallgegners zugelassen ist. Die Anfrage muss schriftlich erfolgen.
Um einen Missbrauch der Auskunft  auszuschließen, gelten für eine solche Anfrage strenge Formalien.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden

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