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Frühförderung von Kindern mit Behinderung

Rheinland-Pfalz 99015011000000, 99015011000000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99015011000000, 99015011000000

Leistungsbezeichnung

Frühförderung von Kindern mit Behinderung

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Sozialpädiatrie (Synonym), Entwicklungsstörung (Synonym), Eltern (Synonym), Inklusion (Synonym), Kinder (Synonym), Behinderung (Synonym), Früherkennung (Synonym), Elternschaft (Synonym), Frühförderung (Synonym), Jugendliche (Synonym), Entwicklung (Synonym), Selbstbestimmung (Synonym), Prävention (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt

Leistungsgruppierung

Menschen mit Behinderung (015)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Behinderung (1130300)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

06.05.2020

Fachlich freigegeben durch

MSAGD

Teaser

Ihr Kind hat eine Entwicklungsauffälligkeit und/oder eine (drohende) Behinderung? Dann empfiehlt sich die Abklärung eines Anspruchs auf Leistungen der Frühförderung, um Ihr Kind frühzeitig auf den Weg zu einem selbstbestimmten und weitgehend unabhängigen Leben zu unterstützen.

Volltext

In Rheinland-Pfalz bieten acht "Sozialpädiatrische Zentren" mit angegliederten Frühförderstellen Leistungen der Früherkennung und Frühförderung an.

Diese befinden sich in Bad Kreuznach,

  • Göllheim,
  • Mainz,
  • Landau,
  • Landstuhl,
  • Ludwigshafen,
  • Neuwied und
  • Trier.

Durch ein flächendeckendes Angebot an Außenstellen ist eine wohnortnahe Versorgung der Kinder gewährleistet.

Der Schwerpunkt der Arbeit in den Frühförderzentren liegt bei der frühzeitigen Erkennung, Förderung und Behandlung von Entwicklungsstörungen, drohenden Behinderungen und bestehenden Behinderungen bei Kindern und Jugendlichen.

In den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung können Kinder- und Jugendliche mit Auffälligkeiten in allen Entwicklungsbereichen, chronischen Erkrankungen, Behinderungen und drohenden Behinderungen zur Abklärung einer problematischen Entwicklung vorgestellt werden.

Leistungen der Früherkennung und Frühförderung können insbesondere bei :

  • Säuglingen und Kleinkindern mit Risikofaktoren in der Vorgeschichte
  • Kindern mit allgemeinen Entwicklungsauffälligkeiten
  • Kindern mit Bewegungsstörungen aller Art
  • Kindern mit Störungen der Sprachentwicklung
  • Kinder mit cerebralen Anfällen und Epilepsien
  • Kindern mit angeborenen Fehlbildungen
  • Kindern mit Verhaltensauffälligkeiten
  • Schulkindern mit Teilleistungsstörungen und mit zusätzlichen emotionalen Störungen

mehrfachbehinderten Kindern in Betracht kommen.

Die Frühförderung von Kindern mit Sinnesbehinderung wird in der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neuwied, der Landesschule für Gehörlose Neuwied, der Wilhelm Hubert Cüppers-Schule Trier sowie dem Pfalzinstitut für Hörsprachbehinderte Frankenthal erbracht. Daneben bieten einzelne örtliche Lebenshilfen Hausfrühförderung an

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Die Inanspruchnahme der Leistungen in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung erfolgt nach Überweisung eines niedergelassenen Vertragsarztes.

Kosten

Hilfe und Beratung in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung sind für alle in gesetzlichen Krankenkassen versicherten Eltern betroffener Kinder im Lande kostenfrei.

Verfahrensablauf

nicht vorhanden

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

nicht vorhanden

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

Weitere Informationen liefert die Broschüre "Die Sozialpädiatrie/Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder".

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

Der Schwerpunkt der Arbeit in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung liegt bei der frühzeitigen Erkennung, Förderung und Behandlung von Entwicklungsstörungen, drohenden Behinderungen und bestehenden Behinderungen. Frühförderung ist der erste Schritt zur Inklusion und Selbstbestimmung.

Ansprechpunkt

Wenn Sie Fragen zu der Arbeit in den Zentren für Sozialpädiatrie und Frühförderung haben, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Einrichtung. Wenn Sie Fragen zur Finanzierung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder an den örtlichen Träger der Sozial- bzw. Jugendhilfe.

Zuständige Stelle

nicht vorhanden

Formulare

nicht vorhanden