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Schwangerschaftskonfliktberatung bescheinigen

Rheinland-Pfalz 99107019146000, 99107019146000 Typ 2/3

Inhalt

Leistungsschlüssel

99107019146000, 99107019146000

Leistungsbezeichnung

Schwangerschaftskonfliktberatung bescheinigen

Leistungsbezeichnung II

nicht vorhanden

Leistungstypisierung

Typ 2/3

Begriffe im Kontext

Schwangerschaftsabbruch (Synonym), Schwangerschaftsberatung (Synonym), Beratungsschein (Synonym), Entbindungskosten (Synonym), Kind (Synonym), Hilfen (Synonym), Schwangere (Synonym), Abtreibung (Synonym), Mutter (Synonym), Unterstützung (Synonym), Vorsorgeuntersuchungen (Synonym), Schwangerenberatung (Synonym), Schwangerschaft (Synonym), Adoption (Synonym), Erstausstattung (Synonym), Schwangerschaftkonflikt (Synonym)

Leistungstyp

Leistungsobjekt mit Verrichtung

Leistungsgruppierung

Sozialleistungen (107)

Verrichtungskennung

Aufklärung und Beratung (146)

SDG Informationsbereiche

nicht vorhanden

Lagen Portalverbund

  • Vor der Geburt (1010100)

Einheitlicher Ansprechpartner

Nein

Fachlich freigegeben am

11.09.2020

Fachlich freigegeben durch

MFFJIV

Teaser

Haben Sie Fragen zur Schwangerschaft oder bringt Sie diese in eine Konfliktsituation und Sie denken über einen Schwangerschaftsabbruch nach? Dann hilft Ihnen die Schwangerschaftskonfliktberatung.

Volltext

Damit ein Schwangerschaftsabbruch straffrei durchgeführt werden darf, ist eine Schwangerschaftskonfliktberatung erforderlich. In der Beratung wird über die Möglichkeit des Abbruchs, über Ängste und Sorgen der Schwangeren, über mögliche Hilfsangebote und medizinische Aufklärung gesprochen. Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Die Beratungsstelle hat nach Abschluss der Beratung der Schwangeren eine mit Namen und Datum versehene Bescheinigung darüber auszustellen, dass eine Beratung stattgefunden hat.

Erforderliche Unterlagen

nicht vorhanden

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass sich die Schwangere noch nicht in der 12. Schwangerschaftswoche befindet und sie einen, aus ihr bewussten Gründen, Schwangerschaftsabbruch in Betracht zieht.

Kosten

Die Beratung ist für die Schwangere unentgeltlich.

Verfahrensablauf

Wird eine Schwangerschaft festgestellt und die Schwangere möchte diese abbrechen, muss sie einen Termin bei einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle ausmachen. Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle zu beraten. Nach der Beratung erhält die Schwangere eine Beratungsbescheinigung, die für den Schwangerschaftsabbruch nötig ist.

Bearbeitungsdauer

nicht vorhanden

Frist

Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche möglich.

Weiterführende Informationen

nicht vorhanden

Hinweise

nicht vorhanden

Rechtsbehelf

nicht vorhanden

Kurztext

nicht vorhanden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich and die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit obliegt der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.

Formulare

nicht vorhanden